Nach einem Einbruch in einem Haus in Aachen weigert sich die Versicherung, den Schaden zu ersetzen.
Was ist geschehen? - Der aktuelle Fall im Frühjahr 2017
Frau O. aus Aachen war in Kur. Während ihrer Abwesenheit betreute ihre Putzhilfe das Haus. Als die Putzhilfe bei einem ihrer Besuche die Haustür aufgeschlossen hatte bemerkte sie sofort, dass etwas nicht stimmt. Schon in der Diele waren Sachen auf dem Boden verstreut. Weil Sie befürchtete, es könne sich noch eine fremde Person im Haus befinden, rief sie von der Straße aus die Polizei an.
Als die Polizei eingetroffen war, durchsuchte diese das gesamte Haus. Der oder die Einbrecher waren weg.
Dann machte sich die eingetroffene Spurensicherung ans Werk und stellte abschließend fest, dass keine Einbruchspuren festzustellen waren. Fazit: Es muss jemand mit einem Schlüssel gewesen sein.
Die Versicherung will den Schaden nicht erstatten, obwohl für mehrere tausend Euro Schmuck entwendet wurde! Begründung der Versicherung, so Frau O.: Weil keine Einbruchspuren festzustellen waren, und nur jemand mit einem Schlüssel in Betracht kommt, liegt das Verschulden bei Frau O. Nach Verhandlung zwischen der Versicherung und Frau O. wurde aus Kulanz eine Summe von einigen hundert Euro erstattet.
Frau O. hatte einige Schlüssel an andere Personen ausgehändigt. Nachbarn, Bekannte, Putzhilfe und Hausnotruf.
Hier stellt sich die Frage, wieso es zum Problem werden kann, wenn man Schlüssel aushändigt, hinterlegt. Schließlich wird von der Polizei aus Einbuchschutzgründen empfohlen, während der Abwesenheit die Wohnung oder das Haus beaufsichtigen zu lassen. Sogar die Versicherungen sehen es gerne, wenn das Haus oder Wohnung in Abwesenheit nicht unbeaufsichtigt ist. Während einer längeren Abwesenheit kann sogar der Versicherungsschutz in Gefahr sein, weil ein Objekt nicht bewohnt ist. Auch Verbraucherberatungen empfehlen aus verschiedenen Gründen, einen Ersatzschlüssel bei Nachbarn zu hinterlegen.
Durch die Versicherung wurde nicht berücksichtigt, dass sehr wohl ohne Schlüssel eingebrochen werden kann! Zum Beispiel durch Lockpicking und der Schlagschlüsselmethode. Die Frage stellt sich daher, weshalb der Nachweis beim geschädigten Opfer hängen bleibt, dass der Einbruch durch einer dieser Öffnungstechniken verübt wurde? Denn wenn dies bewiesen werden kann, muss die Versicherung zahlen.
Um den Beweis zu erbringen, dass die Tür nicht mit einem Schlüssel aufgemacht wurde, sondern der Schließzylinder manipuliert wurde, müsste Frau O. ein Gutachten einholen. Solch ein Gutachten würde zu Ihren Lasten gehen. Und ob ein Gutachter Picking- oder Schlagschlüsselspuren an einem älteren Zylinder mit abgenutzten Stiften feststellen kann, ist aus meiner Sicht fraglich.
Sicher ist die Frage unbequem, aber, wieso muss nicht die Spurensicherung feststellen, wie eingebrochen wurde, also auch ausschließen, dass eine Manipulation vorgelegen hat?
- Um eine solche oder ähnliche Situation zu vermeiden, sollte der einfache Zylinder gegen einen Schließzylinder mit mehr Schutz ausgetauscht werden, um Lockpicking, öffnen mit Schlagschlüssel und Manipulation weitgehend auszuschließen.
- Alle möglichen Schwachstellen auf Einbruchschutz überprüfen lassen und Abhilfe schaffen. Damit wird erreicht, dass bei einem Einbruch sichtbare Spuren hinterlassen werden.
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